Keine Löschung = 14,5 Mio. EUR Bußgeld

Die Berliner Datenschutzbeauftragte erlässt Bußgeldbescheid über 14,5 Mio. EUR (www.siehe.eu/k2067). Betroffenes Unternehmen: Berliner Wohnungsgesellschaft Deutsche Wohnen SE. Grund: Keine hinreichende Löschung von Gehaltsbescheinigungen, Selbstauskunftsformularen, Auszüge aus Arbeits- und Ausbildungsverträgen, Steuer-, Sozial- und Krankenversicherungsdaten, Kontoauszüge trotz Feststellung 1,5 Jahre zuvor.
Die Diskussion um die Höhe bzw. Erhöhung von Bußgeldern in Deutschland besteht, seitdem die Bußgeldvorschriften der DSGVO bekannt sind. Die bisher von deutschen Aufsichtsbehörden verhängten Bußgelder sind überschaubar. Laut Pressemeldungen aus dem Mai 2019 7 Fälle in Baden-Württemberg mit einem Gesamtbußgeld von 203.000 EUR, 9 Fälle in Rheinland-Pfalz mit einem Gesamtbußgeld von 124.000 EUR, 18 Fälle in Berlin mit einem Gesamtbußgeld von 105.600 EUR, 2 Fälle in Hamburg mit einem Gesamtbußgeld von 25.000 EUR, 36 Fälle in Nordrhein-Westfalen mit einem Gesamtbußgeld von 15.600 EUR und 3 Fälle im Saarland mit einem Gesamtbußgeld von 590 EUR.
Die Aufsichtsbehörden hatten jüngst ein neues Berechnungsmodell verabschiedet (www.siehe.eu/k2068). Bußgeldzumessung für Unternehmen in fünf Schritten.
1. Bestimmung Größenklasse;
2. Bestimmung mittlerer Jahresumsatz;
3. Ermittlung wirtschaftlicher Grundwert;
4. Multiplikation des Grundwerts mit Faktor X (Schwere der Tatumstände);
5. Anpassung anhand täterbezogener und sonstiger Umstände (Handsteuerung).

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